Liebe Eltern
dieses A-Z enthält wichtige Informationen für das Schuljahr 24_25. Wir hoffen, dass damit Ihnen und Ihrem Kind der Start möglichst gut gelingt. Sollte trotzdem etwas unklar sein, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Sie erreichen uns unter der Nummer 044 930 41 10 oder unter kontakt@salzh.ch
Semesteranmeldungen auf www.salzh.ch/start
Und ganz wichtig! Schulstart in Wetzikon:
Dienstag, 20.08.2024, 0830h für alle, reformierte Kirche Wetzikon
Absenzen
Krankmeldungen oder vorhersehbare Absenzen erfolgen ausschliesslich im internen Bereich (nicht per Telefon, SMS, WhatsApp oder Klapp). Die Meldung löst gleichzeitig eine SMS an die betroffenen Lehrpersonen aus, ebenfalls erfolgt die Abmeldung vom Mittagstisch. Versäumten Stoff müssen Schülerinnen und Schüler selbständig oder mit Hilfe der Eltern nacharbeiten.
Agenda
Sämtliche relevanten internen Termine (Bauernhoftag, Elternabende, Ausflüge etc.) finden Sie immer im internen Bereich.
Termine für die Eltern
- Startgottesdienst: Den Start ins neue Schuljahr feiern wir in der reformierten Kirche Wetzikon.
- Elternabend: Anfangs Schuljahr findet ein OBLIGATORISCHER Elternabend statt.
- Sponsorenlauf: Ende September findet der Sponsorenlauf in Pfäffikon statt.
- Besuchsmorgen für die Eltern: Im Oktober gibt es die Möglichkeit, die Klasse zu besuchen. Ansonsten bitten wir Sie, Besuche frühzeitig anzumelden.
- Besuchsmorgen für die Grosseltern: Im Januar dürfen die Grosseltern ihre Enkel und Enkelinnen im Unterricht besuchen.
- Elterndank: Alle Eltern, die regelmässig mitarbeiten, werden als Dank jeweils im neuen Jahr zu einem gemütlichen Abendessen eingeladen.
- Eltern machen Schule: Im Frühling übernehmen Eltern die Gestaltung des Freitagmorgens. Die Lehrkräfte planen in dieser Zeit das neue Schuljahr.
- Abschlussfeier: Die gesamte Schule feiert den Schuljahresabschluss kurz vor den Sommerferien.
Termine für die Schüler und Schülerinnen
- Kick-off: Um den Klassenzusammenhalt anfangs Schuljahr zu fördern, machen wir (je nach Alter) eine eintägige oder zweitägige Exkursion.
- Bauernhoftage: Viermal im Jahr geht die Primarstufe auf den Bauernhof der Familie Fischer in Bäretswil (Zelgstrasse 7).
- Waldtage: Wir dürfen ein Waldstück im Kemptnertobel für unsere Erfahrungspädagogik nutzen.
- Teamtag: Vor den Herbstferien haben die Lehrkräfte eine Weiterbildung. Der Freitag ist schulfrei.
- Zukunftstag: Die 5.-7. Klasse darf im November einen Tag in einem Betrieb verbringen. Dies soll von den Schülern und Schülerinnen selbst organisiert werden. Unter nationalzukunftstag.ch werden auch u.a. Angebote publiziert.
- Wintersporttage: Im Winter (Januar/Februar) verbringt die 5.-9. Klasse einen Tag in Elm beim Skifahren, Snowboarden oder Schlitteln und die Primarstufe geht einen Morgen in die Eishalle Wetzikon.
- Klassenlager: Anfangs Schuljahr geht die 7. Klasse und die 5./6. Klasse (jedes zweite Jahr) in ein Lager.
- Sprachaufenthalt: Die 9. Klasse geht vermutlich im Mai nach England in eine Sprachschule.
- Weiterbildung: Zwischen den Frühlingsferien und Auffahrt haben die Lehrkräfte eine dreitägige Weiterbildung. Die Schüler und Schülerinnen haben somit 3 Wochen Ferien.
- Sporttag: Im Juni fährt die 6.-9. Klasse nach Bern ins Neufeld Stadion und wetteifert mit anderen christlichen Schulen aus der ganzen Schweiz.
- Veloprüfung: Mit dem Polizisten wird die 5. Klasse auf die Veloprüfung im Juni vorbereitet.
Bekleidung
SalZH T-Shirts: Alle Schülerinnen und Schüler der SalZH erhalten ein T-Shirt, welches zu besonderen Anlässen getragen werden soll. Zu klein gewordene Shirts werden der Klassenlehrperson zurückgegeben und gegen eine grössere Nummer umgetauscht.
Regenwetter/Schnee: Damit sich die Kinder bei Regen draussen aufhalten können, sollen sie am Morgen Regenjacke und Regenhosen mitnehmen. Eine Kapuze ist unerlässlich, wenn wir ins Turnen gehen (Schirme sind ungeeignet). Wollen die Kinder bei Schnee auf dem Pausenhof herumtoben, sollen sie so angezogen sein, dass sie nicht nass werden und den nachfolgenden Unterricht in trockenen Kleidern folgen können.
Sportunterricht: Zum Sportunterricht müssen Schülerinnen und Schüler ihren Turnsack mitbringen. Sie benötigen Turnkleider und Schuhe für den Sportunterricht in der Halle (keine schwarzen Sohlen). Über die Ferien werden die Turnsachen nach Hause genommen und gewaschen. Auf der Sekundarstufe gehören ein Duschmittel, ein Deo und ein Badetuch ins Turnzeug – dieses wird jede Woche nach Hause genommen und gewaschen.
Kleiderordnung: Es ist uns ein Anliegen, dass die Kinder auf ihr Äusseres achten: Verkleidungen dürfen die Kinder an speziellen Anlässen tragen und Hosen mit groben Löchern im Wald. Im Sinne des gegenseitigen Respekts wollen wir weder die Unterwäsche, den Bauch noch den Brustansatz sehen. Miniröcke und Hotpants lenken vom Unterricht ab. Wir verzichten deshalb darauf.
Bewegungsdrang
Während der Pause dürfen die Kinder ihre ganze Energie loswerden, im Schulhaus soll jedoch eine Atmosphäre des Lernens und der Ruhe herrschen. Die Kinder werden angehalten, hier ihren Bewegungsdrang zu kontrollieren. Konkret heisst dies: Gehen statt Rennen und kein Körperkontakt.
Dispensationsgesuch
Dispensationsgesuche für vorhersehbare Absenzen von mehr als zwei Tagen müssen mindestens 21 Tage im Voraus eingereicht werden.
Nach Eingang des Gesuches entscheidet die Schulleitung innert Wochenfrist und Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung. Gesuche für Absenzen bis zu zwei Tagen, siehe Jokertage. Den versäumten Schulstoff müssen Schülerinnen und Schüler vor- oder nachholen.
Elterngespräche
Das jährlich stattfindende Standortgespräch oder der Elternabend bieten auch ohne konkreten äusseren Anlass die Möglichkeit, sich mit der Lehrerin oder dem Lehrer über Erwartungen und Beobachtungen auszutauschen.
Elternmitarbeit
Elternmitarbeit
Die Mitarbeit von Ihnen als Eltern in den verschiedenen Bereichen der Schule ist eine Besonderheit der SalZH und trägt zu einer guten Partnerschaft zwischen Eltern und Schule bei. Mit der aktiven Teilnahme am Schulgeschehen bringen Sie Ihr Knowhow ein und werden so Teil der SalZH.
Die Mitarbeit schafft wertvolle Kontakte unter Eltern. Die mit der Elternmitarbeit eingesparten Kosten helfen zudem, das Schulgeld niedrig zu halten und Angebote zu realisieren, die sonst nicht möglich wären.
Die Mitarbeit beträgt gemäss unserer Geschäftsordnung 40 Stunden pro Familie und pro Jahr. Alleinerziehende leisten 20 Stunden pro Jahr. Eltern, welche die vereinbarten Stunden nicht leisten können, zahlen Ende Schuljahr CHF 30.- für jede nicht geleistete Stunde in den Schulgeldfonds ein.
Die Liste der Elternmitarbeit-Tätigkeit ist im internen Bereich unserer Website zu finden – sie wird laufend aktualisiert. Dort können Sie sich für die Tätigkeit anmelden und die geleisteten Stunden rapportieren.
Anmeldungen für die Mitarbeit sind jederzeit möglich. Es erleichtert uns die Planung, wenn die Anmeldung für die Mithilfe rund um den Mittagstisch bis zum Sommerferienbeginn erfolgt. Wer bei einem vereinbarten Einsatz nicht erscheinen kann, informiert den Verantwortlichen rechtzeitig und sorgt für einen Ersatz.
Die Erfüllung der Elternmitarbeit liegt in der Verantwortung der Eltern. Eltern tragen die geleisteten Stunden auf der Website im internen Bereich selbst ein und werden dort auch über den aktuellen Stand ihrer geleisteten Stunden informiert.
Zu viel geleistete Stunden können nur in begründeten Ausnahmefällen auf das nächste Schuljahr übertragen werden – sie werden nicht vergütet. Falls Elternmitarbeitsstunden aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nur teilweise geleistet werden können, kann ein schriftlicher Antrag an elternmitarbeit@salzh.ch eingereicht werden. Dieser muss die Begründung beinhalten, weshalb die Stunden nicht finanziell abgegolten werden können.
Eltern und SalZH als Partner
Bildung und Erziehung stehen in einem engen inneren Zusammenhang. Sie, als Eltern delegieren weite Teile der Bildung an die Schule, doch verbleibt die Erziehung primär in Ihrer Verantwortung. Im Schulkontext überschneiden sich die beiden Bereiche: Das Elternhaus trägt schulische Belange mit und der Schulalltag hat auch erzieherische Komponenten, damit sich das Kind im Klassenverband zurechtfinden und einordnen kann. Für eine optimale Entwicklung des Kindes ist es nötig, beide Bereiche sorgsam und partnerschaftlich zu gestalten.
Als SalZH verstehen wir uns als Partner, um Ihr Kind auf seinem Weg in die Mündigkeit zu unterstützen. So nimmt die Lehrperson etwa erzieherischen Einfluss auf das Kind, wenn es um die Etablierung von Schulregeln geht. Es muss sich dafür neue Verhaltensweisen aneignen, die im Familienalltag möglicherweise nicht relevant waren. Umgekehrt stärken Sie als Eltern die kindliche Bildung, indem Sie Anteil am Schulleben und den Lerninhalten nehmen.
Die Partnerschaft ist wichtig – bitte fragen Sie nach, wenn etwas unklar ist. Ein kurzer Telefonanruf, ein Mail oder ein vorher vereinbarter Gesprächstermin dienen als Rahmen für solche Absprachen. Kontraproduktiv sind Gespräche zwischen Tür und Angel oder negative Gespräche hinter dem Rücken der Lehrperson.
Erwartungen klären
Damit unsere Zusammenarbeit gelingt, brauchen wir Transparenz, eine offene Kommunikation, geklärte Erwartungen und gegenseitiges Vertrauen. Die Lehrperson hat in ihrem Handeln die Entwicklung einer ganzen Schulklasse vor Augen. Gleichzeitig möchte sie die individuellen Bedürfnisse Ihres Kindes in ausgewogenem Mass berücksichtigen. Umgekehrt haben Sie als Eltern Ihr eigenes Kind im Fokus. Der Gedanke an die übrigen Schüler kann dabei verständlicherweise auch einmal vergessen gehen.
Diese Diskrepanz ist eine alltägliche Realität und es gilt, sie auszuhalten und nach Kompromissen zu suchen. Es gibt verschiedene Bereiche, in denen Erwartung und Realität nicht deckungsgleich sind. Möglicherweise können Sie eine Massnahme der Lehrperson nicht nachvollziehen oder beurteilen das Verhalten oder den Leistungsstand Ihres Kindes anders.
Folgende Merksätze können helfen:
- Ich bin bereit, zu dieser Zusammenarbeit zu stehen und mich darin aktiv und grosszügig zu investieren.
- Ich gehe grundsätzlich von einer fairen, wohlwollenden und förderlichen Haltung der Lehrperson gegenüber meinem Kind aus.
- Ich bin bereit, meine Erwartungen und Ziele mit der Lehrperson zu klären.
- Ich suche bei Punkten, die mich stören, zügig mit der Lehrperson das klärende Gespräch. Ich spreche nicht negativ über die Lehrperson hinter ihrem Rücken.
- Ich rede vor dem Kind positiv über die Lehrperson.
- Ich anerkenne und schätze die fachlichen Kompetenzen der Lehrpersonen.
- Ich unterstütze besprochene Massnahmen und halte mich an getroffene Vereinbarungen.
Geburtstage
Gerne darf am Geburtstag ein Znüni für die Klasse mitgebracht werden. Alles, was portioniert ist (Muffins, Brownies, Weggli), vereinfacht die Verteilung an die Mitschüler.
Fundkiste
Liegengebliebene Gegenstände, Kleider, Schuhe werden in der Primarstufe (Stationsstrasse) in den Kisten neben der Eingangstüre und in der Oberstufe (Kastellstrasse) in einer Fundkiste im grossen Zimmer gesammelt. Nicht abgeholte Fundsachen werden Ende Semester an eine gemeinnützige Organisation verschenkt oder entsorgt
Gewaltprävention
Wir empfehlen Ihnen sehr, dass Sie regelmässig das Mobiltelefon Ihres Kindes anschauen. Das ist ein Schutz vor Mobbingversuchen, Beschimpfungen und anderen unerwünschten Inhalten.
Klassenchats haben in der Vergangenheit unschöne Dynamiken entwickelt. Wir raten sehr davon ab.
WhatsApp: Die Nutzungsbedingungen sagen, dass WhatsApp erst ab 13 mit Zustimmung der Eltern und ab 16 die selbstständige Nutzung erlaubt ist.
Hausaufgaben
Hausaufgaben können während der Studienzeit erledigt werden. Diese Zeiten sind im Stundenplan ersichtlich. In diesen Zeiten ist eine Lehrperson anwesend, die bei auftretenden Problemen helfen kann.
Schülerinnen und Schüler mit einem durchschnittlichen Arbeitstempo können während dieser Zeit den grössten Teil der Hausaufgaben erledigen. Die Studienzeit kann ohne Kostenfolge besucht werden. Einzelne Aufträge, wie etwa das Lernen von Vokabeln in den Fremdsprachen oder die Vorbereitung für einen Vortrag, müssen zu Hause erledigt werden.
Grundsätzlich ist der Besuch dieser Studienzeiten freiwillig. Erledigen Schülerinnen oder Schüler die Hausaufgaben nicht zuverlässig, kann der Besuch für obligatorisch erklärt werden. Ebenso können Schülerinnen und Schüler, die nicht ruhig arbeiten, vom Besuch ausgeschlossen werden.
Interner Bereich
Viele administrative Angelegenheiten können Sie selbständig im internen Bereich auf der SalZH Website erledigen. Tägliche An- und Abmeldungen vom Mittagstisch, Krankmeldungen, Anmeldung zur Elternarbeit und Meldung Ihrer geleisteten Elternmitarbeit etc. Die Zugangsdaten für den geschützten Bereich erhalten Sie per E-Mail.
Jokertage
Unsere Schülerinnen und Schüler verfügen über zwei Jokertage, welche sie nach Belieben einsetzen können. Es handelt sich um ein sogenanntes „Ferienguthaben“, welches die Schülerinnen und Schüler berechtigt, ohne Bewilligung eines Dispensationsgesuches, vom Unterricht fernzubleiben. Es genügt, eine schriftliche Information jeweils 7 Tage im Voraus ausgefüllt abzugeben.
Bitte verwenden Sie dazu das Formular „Bezug Jokertage“. In der letzten Schulwoche des Schuljahres können keine Jokertage bezogen werden.
Konflikte
Konflikte, die in der Schule entstehen, möchten wir auch in der Schule lösen. Wenn Kinder mit einem Konflikt überfordert sind, sollen sie sich an die Klassenlehrperson wenden. Diese entscheidet, ob es sinnvoll ist, die Eltern für die Lösung beizuziehen.
Konflikte mit den Lehrpersonen können auch vorkommen. Ermutigen Sie Ihr Kind, diese direkt mit den betreffenden Lehrpersonen zu besprechen. Gleiches gilt für Sie, wenn Sie einmal nicht mit Entscheidungen der Lehrerin oder des Lehrers einverstanden sind. E-Mail, SMS, Chat etc. eignen sich dafür nicht. Besser ist ein persönliches Gespräch oder allenfalls ein Telefonanruf.
Kommunikation
Direkte Kommunikation: Fragen Sie nach, wenn etwas unklar ist. Halten Sie die Kommunikationswege kurz und direkt. Ein kurzer Telefonanruf, eine Klappnachricht oder ein vorher vereinbarter Gesprächstermin sind geeignet.
Um umfassende Fragen und Anliegen zu klären sind die schriftlichen Kommunikationswege ungeeignet. Bitte vereinbaren Sie in diesem Fall einen Gesprächstermin mit der Lehrerin oder dem Lehrer.
Regelmässige Informationen: Mit periodischen Elternbriefen informieren die Klassenlehrpersonen über den Schulalltag und wichtige Ereignisse in den folgenden Schulwochen. Ebenfalls informiert die Schulleitung über Aktuelles und Zukünftiges aus der Stiftung. Mit dem Blog, dem SalZH-Streuer und dem Jahresbericht informieren wir den breiten Kreis von Interessierten. Beachten Sie ebenfalls die Facebook– und Instagram-Präsenz.
Kontakt
Unsere Büros sind erreichbar (Wetzikon: 044 930 41 10) von Mo-Fr von 0800-1200h und von 1300-1630h oder rund um die Uhr, auch während der Feiertage oder in den Betriebsferien über Mail kontakt@salzh.ch
Lehrmittel
Alle Schülerinnen und Schüler des Kantons Zürich haben Anspruch auf kostenlose obligatorische Lehrmittel. Allen ausserkantonalen Schülerinnen und Schülern werden die Lehrmittel in Rechnung gestellt.
Material
Sorgfalt und Ordnung: Wir legen Wert darauf, dass sorgfältig mit den Materialien umgegangen wird. Dies betrifft das persönliche Material, das Schulmaterial und die Spielsachen.
Schulthek und Etui: Wir bitten Sie, ab und zu und periodisch in den Ferien den Schulthek und das Etui auf Vollständigkeit zu kontrollieren (siehe Materialliste der jeweiligen Klasse). Alles persönliche Material soll angeschrieben sein.
Spielsachen und Elektronik: Wir stellen für die Kinder eine bewusst ausgewählte Vielfalt an Spielsachen bereit. Die Kinder sollen ihre privaten Spielsachen/Games zu Hause lassen. Immer wieder planen wir in den unteren Klassen eine «Show & Tell»-Zeit, während der die Kinder etwas von zu Hause mitnehmen und darüber berichten dürfen.
Mobiltelefone und Smartuhren: Sie geben vor allem Kindern, die mit ÖV unterwegs sind, eine gewisse Sicherheit. Während des Tages sollen sie auf stumm gestellt sein und im Rucksack bleiben.
Mittagstisch
Für unsere Schulgemeinschaft spielt die Zeit ausserhalb des Unterrichts eine wichtige Rolle im Schulalltag und lässt die Schüler die Schule als Einheit erleben. Die Schülerinnen und Schüler werden beim Essen und in der anschliessenden Mittagszeit von Lehrpersonen betreut.
Teilnahme: Die Schüler besuchen, ausser an den schulfreien Nachmittagen, den Mittagstisch, sofern sie die Mittagszeit nicht zu Hause oder bei Bekannten verbringen können.
Anmeldung: Alle Schüler sind automatisch für den Mittagstisch angemeldet, sofern sie laut Klassenstundenplan am Nachmittag Schule haben.Wer eine andere Lösung für das Mittagessen und die Betreuung hat, meldet dies anfangs Schuljahr über das Formular «Abmeldung Mittagstisch».
Abmeldungen, welche die ganze Klasse betreffen (Klassenlager, Exkursionen usw.) werden von der Lehrperson vorgenommen. Alle anderen Abmeldungen (Zukunftstag, Sporttag usw.) müssen von den Eltern ausgeführt werden.
An- / Abmeldung: Zusätzliche Anmeldungen und Abmeldungen sind jederzeit möglich und erfolgen im internen Bereich. Die Meldungen müssen, sobald bekannt, jedoch spätestens vor 08.30 Uhr des jeweiligen Tages, erfolgen. Spätere Abmeldungen werden in Rechnung gestellt.
Die Anwesenheit am Mittagstisch wird täglich zentral erfasst und mit den Semesteranmeldungen resp. täglichen Abmeldungen abgeglichen. Wird dabei festgestellt, dass ein Kind ohne Abmeldung fernbleibt oder unangemeldet anwesend ist, erfüllen wir unsere Aufsichtspflicht, indem die Eltern umgehend per SMS oder E-Mail über die Absenz informiert werden.
Zeiten: Der Mittagstisch findet an der Stationsstrasse 18, Wetzikon statt. Primarstufe von 12.00 – 12.30 und Oberstufe von 12.45 – 13.15 Uhr.
Zähne putzen: Es ist möglich, eine beschriftete Zahnbürste und Zahnpasta im Schulhaus zu lagern. Als Alternative stellen wir Bonbons mit Birkenzucker (Xylit) zur Verfügung. Diese hemmen die Kariesbildung und wirken sich positiv auf den Zahnschmelz aus.
Mobbingfreie Zone
Wir definieren Mobbing als gezieltes, wiederholtes Ausgrenzen eines Kindes von einer Gruppe über einen längeren Zeitraum. Das wollen wir an unserer Schule nicht. Sobald wir eine Mobbing-Situation feststellen, intervenieren wir und holen uns unter Umständen professionelle Hilfe. Als letzte Massnahme würden wir die Mobber auch aus der Schule ausschliessen.
Notfalldaten
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Notfallkontaktdaten werden von den Eltern über das Notallblatt auf Papier erfasst – bitte dieses am ersten Schultag mitbringen. Wir bitten Sie, diese Angaben sorgfältig auszufüllen – sie werden vertraulich behandelt.
Parkplätze
Primarstufe: Der Pausenhof an der Stationsstrasse 18 gehört den Kindern. Aus diesem Grund bitten wir Sie, hier keine Autos hier zu parkieren und für das Ausladen der Kinder nicht auf den Platz zu fahren.
Sekundarstufe: An der Kastellstrasse können Autos auf den öffentlichen, zahlungspflichtigen Parkplätzen abgestellt werden.
Respektvolles Miteinander
Der Umgang miteinander ist respektvoll. Wir verwenden untereinander weder Schimpf- oder Fluchwörter, noch Kraftausdrücke. Wir hören einander zu.
Trotzdem kann es zu Konflikten kommen. Uns ist es wichtig, dass die Kinder lernen, wie man diese lösen und wie man Strategien entwickeln kann, um diesen vorzubeugen.
Schulbeginn / -schluss
Wir achten auf gute nachbarschaftliche Beziehungen rund um unsere Schulhäuser und machen deshalb möglichst wenig Lärm.
Schülerinnen und Schüler dürfen am Morgen 20 Minuten vor Schulbeginn auf dem Schulgelände sein und müssen sich spätestens 20 Minuten nach ihrer letzten Lektion auf den Heimweg begeben.
Grundsätzlich sind die Kinder während dieser Zeit nicht beaufsichtigt. Mitarbeitende sind in Notfällen im Schulhaus erreichbar.
STOPP-Regel
Mit der STOPP-Regel können Schülerinnen und Schüler ihre Grenzen selbst definieren. Sie erlaubt es, sich auf konstruktive Weise abzugrenzen und sie fördert den Respekt vor den Grenzen der anderen.
Kinder und Jugendliche sollten Spass haben. Sie dürfen in den Pausen oder manchmal auf Ausflügen, Klassenlager kämpfen, rangeln und necken, Grenzen testen, frech und witzig sein. Aber nur, solange es beiden Seiten Spass macht und niemand dabei zu Schaden kommt.
Wenn ein Kind oder Jugendlicher auf irgendeine Weise zu erkennen gibt, dass das Gegenüber mit einer Handlung aufhören soll, gibt es ein lautes STOPP-Signal. Das Kind formuliert, was ärgert, verletzt, kränkt, enttäuscht, stört, nervt, wütend macht und bittet, was der andere tun soll (z.B. „STOPP, hör auf“).
Die Lehrperson wird eingeschaltet, wenn sich die andere Partei zweimal eindeutig über ein klares STOPP hinweggesetzt hat. Schüler können nicht als „Petzer“ hingestellt werden, wenn alle Kinder diese Stopp-Regel kennen und klar ist, dass beim zweiten Missachten des STOPP ein Lehrer eingeschaltet wird.
Unterrichtsausfall
Fällt eine Lehrperson infolge Krankheit oder Unfall kurzfristig aus, werden Eltern, Schülerinnen und Schüler informiert. Aus organisatorischen Gründen kann der Unterricht für maximal einen Tag ausfallen.
Znüni
Uns ist ein gesunder Znüni wichtig. So bitten wir Sie, Kindern keine Süssgetränke, Schleckereien oder Chips mitzugeben. Kaugummis sind auf dem ganzen Schulareal der Primarstufe nicht erwünscht.