Wer hat Anrecht auf einen subventionierten Kita-Platz?

Subventionierte Kita-Plätze

Die SalZH verfügt über von der Stadt subventionierte Plätze.

Folgende Anforderungen müssen erfüllt und der Kita schriftlich nachgewiesen werden:

  • Sie wohnen in der Stadt Winterthur
  • das steuerbare Einkommen zuzüglich 10% des steuerbaren Vermögens der Erziehungsberechtigten, die im gleichen Haushalte leben, beträgt maximal CHF 100’000.- (ab 01.01.2020)
  • Sie sind erwerbstätig, während ihr Kind betreut wird oder Sie besuchen eine anerkannte Aus- oder Weiterbildung*
  • Sie sind erwerbslos oder empfangen Sozialhilfe und die Kinderbetreuung dient der Erhaltungs- oder Vermittlungsfähigkeit*

 

  • oder Ihr Kind hat einen besonderen Bedarf nach früher Förderung und sozialer Integration*
  • oder Sie sind als betreuende/r Erziehungsberechtigte/r sind krankgeschrieben*

* alle diese Anforderungen müssen der Kita mit einer schriftlichen Bestätigung nachgewiesen werden.

Aktuelle Formulare und Merkblätter der Stadt Winterthur zu den subventionierten Kita-Plätzen finden Sie hier.

FAQ

Ganzheitliche Förderung

Die hellen, kindergerecht eingerichteten Räumlichkeiten mit dem abwechslungsreichen Spielangebot bieten eine ansprechende Lernumgebung. Wir ermutigen und fördern das Kind zur Selbständigkeit und legen Wert auf eine ganzheitliche Förderung. Dem sozialen Miteinander im gemeinsamen Spielen messen wir einen grossen Stellenwert bei.

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