Subventionierte Kita-Plätze
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Subventionierte Plätze

Die SalZH verfügt über von der Stadt subventionierte Plätze.

Die Anforderungen dafür sind wie folgt geregelt:

  • Sie wohnen in der Stadt Winterthur
  • das steuerbare Einkommen zuzüglich 10% des steuerbaren Vermögens der Erziehungsberechtigten, die im gleichen Haushalte leben, beträgt maximal CHF 100’000.- (ab 01.01.2020)
  • Sie sind erwerbstätig, während ihr Kind betreut wird oder Sie besuchen eine anerkannte Aus- oder Weiterbildung *
  • Sie sind erwerbslos oder empfangen Sozialhilfe und die Kinderbetreuung dient der Erhaltungs- oder Vermittlungsfähigkeit *
  • oder Ihr Kind hat einen besonderen Bedarf nach früher Förderung und sozialer Integration *
  • oder Sie sind als betreuende/r Erziehungsberechtigte/r sind krankgeschrieben *

* alle diese Anforderungen müssen der Kita mit einer schriftlichen Bestätigung nachgewiesen werden.

Aktuelle Formulare und Merkblätter der Stadt Winterthur zu den subventionierten Kita-Plätzen finden Sie hier.